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Statement Yoga Austria-BYO, 19.10.2020

Statement zur Pressekonferenz der Bundesregierung vom 19.10.2020

Punkt 1

Wir haben als Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich, Yoga Austria – BYO, schon in einem Offenen Brief an Minister Anschober vom 29. 09.20 auf die Problematik der Kategorisierung von Yogaunterricht als Sportveranstaltung hingewiesen: https://www.yoga.at/18500-2/

Unsere Kernaussage: Unter Berücksichtigung der Existenzsicherung aller Yogalehrenden sind die Corona-Maßnahmen zu präzisieren und die Teilnahme am Yogaunterricht den Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Übungsplätzen zuzuordnen.

Punkt 2

Wir verstehen nicht: warum wurde heute im Statement von Bundeskanzler Kurz zwischen professionell (= Oper und Bundesligaspiel) und dem Rest (wild gemischt: Gastronomie, Hochzeit, Verein, Yoga, Tanzkurs) unterschieden? Yoga ist keine hochemotionale Feier wie eine Hochzeit. Yoga dient der Entspannung und dem zur Ruhe kommen. Professionell ist der Yoga aber allemal. Für uns Yogalehrenden ist es ein Beruf, wir zahlen unsere Steuern, bilden uns weiter, mieten Studios und tragen dazu bei, Menschen aller Gesellschaftsschichten zu entspannen.

Punkt 3

Schon die 10 + 1 Regel (1=Referent/in) hat die Fragen außen vor gelassen, auf welche Raumgröße diese Regel eigentlich angewendet werden soll. Auch jetzt mit 6 Personen bleibt diese Frage ungelöst. Denn es macht einen Unterschied, ob 6 Personen in einem 40 m2 Raum, in eine 60m2 oder in einem 150m2 Raum beisammen sind.
Diese Angaben fehlen und wären eine große Hilfe.

Punkt 4

Warum gibt es das Ampelsystem, wenn man es nicht ausreichend nützt?

Warum werden jetzt bundesweit so restriktive Maßnahmen geschnürt, wenn es ein Ampelsystem gibt und noch Bezirke auf Grün geschaltet sind? Auch dort sitzen Yogalehrende und Mitglieder von uns.

Punkt 5

Unsere Mitglieder haben sich auf die 10 Personen-Regel im September eingerichtet. Das war für viele schon schwierig. Jetzt erneut die Kurse umstellen, womöglich noch die Mieten stemmen, ist möglicherweise existenzbedrohend.

Punkt 6

Yoga ist immer auch Achtsamkeitspraxis. Wir sind davon überzeugt, dass die Yogalehrenden mit dieser Situation achtsam umgehen, genug lüften und sich verantwortlich verhalten. Die Dokumentation von Teilnahmen bzw. zur Erfassung von Anwesenheit ist für einen Yogakurs selbstverständlich.

Punkt 7

Bedenken Sie, dass wir als Yogalehrende dazu beitragen, die Menschen in diesem Lande zu entspannen. Gerade jetzt, wo viele Menschen genervt und verunsichert wirken, braucht es diese heilsame Verbindung mit den eigenen Ressourcen. Sich gut zu spüren hilft diffuse Ängste abzubauen. Das ist unsere Arbeit.

Der Vorstand von Yoga Austria-BYO:

Christiane Laganda
Mag.a Eva Panny-Rosenberg
Shakti Siedler

und Dr. Dirk Glogau  als kooptiertes Vorstandsmitglied

Statement Corona Bestimmungen