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Aktuelle Vorschriften Covid 19

Liebe Mitglieder!

Ab dem 16. April kann mit der 2. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in allen Bundesländern uneingeschränkt Yoga praktiziert werden, obschon das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen empfohlen wird (natürlich ausgenommen bei der Sportausübung sowie in Feuchträumen wie Duschen und Schwimmhallen)
(Siehe https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise).

Quellen dieser Zusammenschau und weitere detailliertere Informationen zu der Umsetzung dieser Verordnung findet Ihr unter:

BGBl. II Nr. 156/2022 2.Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_156/BGBLA_2022_II_156.html)

FAQ Coronakrise: Sport Austria. Bundes-Sportorganisation:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise

Wir wünschen Euch erholsame & schöne Feiertage!

Euer Team von Yoga Austria-BYO

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

Yoga Austria-BYO hat die vorliegenden Fragen und Antworten auf der Basis der behördlichen Informationen sowie mit Hilfe von SpezialistInnen nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen jedoch ausschließlich informativen Zwecken und sind weder vollständige Checklisten noch können sie eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. Yoga Austria-BYO lehnt jede Haftung ab, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung oder der Unterlassung einer Handlung durch diese Informationen ergeben können.

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